Befreiung von Zuzahlungen
- Schwerwiegend chronisch kranke Personen müssen Zuzahlungen nur bis zu 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens leisten. Ansonsten gilt eine Obergrenze von 2 Prozent. Die neue Definition einer "schwerwiegenden chronischen Erkrankung" lesen Sie hier
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/8/ .
Offenbar fallen z. B. diejenigen Lupus-Betroffenen darunter, die z. B.
- einen Grad der Schwerbehinderung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 oder mehr haben,
- eine Basistherapie bekommen und mindestens einmal im Quartal zum Arzt gehen,
- andere chronische Erkrankungen haben, wegen der sie in kontinuierlicher ärztlicher Behandlung sind (mindestens einmal im Quartal beim Arzt).
- Der Versicherte kann bei seiner Krankenkasse ein Formular anfordern, auf dem dann sein behandelnder Arzt (z. B. Hausarzt, Rheumatologe) das Vorliegen einer chronischen Krankheit bestätigt.
- Die persönliche Obergrenze für Zuzahlungen können Sie sich selbst schon jetzt ausrechnen, indem Sie von Ihrem diesjährigen steuerpflichtigen Bruttoeinkommen ein oder zwei Prozent ausrechnen. Bei einem Jahres-Bruttoeinkommen von 20.000 Euro sind ein Prozent zum Beispiel 200 Euro, bei 40.000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen 400 Euro. Für Ehepartner und Kinder gibt es Freibeträge, die zusätzlich in Abzug gebracht werden können.
- Alle Praxisgebühren und Zuzahlungen sollte man sich ab 1.1.2004 quittieren lassen (z. B. in der Apotheke beim Abholen eines Medikaments den Kassenbon) und sammeln.
- Die Kosten für nicht vom Arzt auf Rezept verordnete Medikamente werden NICHT auf die Zuzahlungen angerechnet!
- Wenn Sie schon jetzt absehen können, dass Sie mehr als ein Prozent (chronisch Kranke)/zwei Prozent (übrige Patienten) an Praxisgebühren und Zuzahlungen leisten müssen, können Sie den Betrag an Eigenbeteiligung schon jetzt an Ihre Krankenkasse überweisen und brauchen sich dann um weitere Kosten für Überweisungen und Zuzahlungen nicht mehr zu sorgen. Schicken Sie dazu erst die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung über das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung an die Krankenkasse und bitten Sie um Mitteilung der Höhe der Belastungsgrenze. Dann überweisen Sie der Krankenkasse diesen Betrag, gemindert um Ihre bisherigen Zuzahlungen. Anschließend schicken Sie Ihre Zuzahlungsquittungen und den Überweisungsbeleg an die Krankenkasse und bitten um Ausstellung des Befreiungsausweises. Leider wird hierzulande gerne Geld für Verwaltungsvorgänge vergeudet und die Bürokratie immer komplizierter.
- In jedem weiteren Jahr muss ein neuer Befreiungsausweis beantragt werden.
Fahrten zum Arzt
Kasse zahlt für wöchentliche Fahrt zum Arzt: BSG verwirft überhöhte Anforderungen der Krankenkassen / AOK Rheinland-Pfalz erstattete Kosten nur noch in Ausnahmefällen
http://www.aerztezeitung.de/suchen/default.aspx?query=kasse+zahlt&sid=518174
Steuererklärung: außergewöhnliche Belastungen
NOCH können wir Medikamenten- und Behandlungskosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anrechnen lassen. Deswegen sollten alle entsprechenden Quittungen gesammelt werden.
Weitere Hinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen und dem Gesundheitswesen finden Sie hier:
Bundesministerium für Gesundheit: Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz - AVWG
http://www.die-gesundheitsreform.de/presse/pressethemen/avwg/index.html
Bundesministerium für Gesundheit: Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2006
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/pdf/eckpunkte_gesundheitsreform_2006_tabelle.pdf
BMGS: Das ändert sich zum 1. Januar 2006 im Gesundheitsbereich
http://www.bmgs.bund.de/cln_041/nn_600164/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse-BMG-4-2005/PM-16-12-05,param=.html
Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen: Transportrichtlinien
http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs5/pm/2004-01-22-gba-PM3.pdf (Pressmitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=33).
Die neuen Zuzahlungs-Regeln in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1.1.2004
http://www.urbs.de/zahlen/change.htm?soz3.htm
Problempunkte der Gesundheitsreform
Was einem Bürger an Eigenbeteiligung abverlangt werden darf, sollte sich nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nicht nach seiner Erkrankung richten. Bei der gegenwärtigen Gesundheitsreform werden chronisch Kranke, die ohnehin durch ihre Krankheit im Berufsleben Nachteile haben, noch zusätzlich belastet.
Lupus-Patienten mit geringem Einkommen werden so möglicherweise
- Arztbesuche wegen der Praxisgebühr vermeiden,
- Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente wegen der Zuzahlungen nicht einlösen,
- Notwendige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente, wie etwa Kalziumpräparate zur Vorbeugung von Osteoporose bei einer Dauerbehandlung mit Kortison, nicht mehr kaufen, weil sie sie nicht bezahlen können,
- Fahrten zum Arzt vermeiden, wenn sie gehbehindert sind und kein Auto haben bzw. niemanden haben, der sie fährt,
- Heilbehandlungen wie z. B. Krankengymnastik sich nicht mehr verordnen lassen, weil sie die Zuzahlungen nicht bezahlen können.
Chronisch Kranke mit geringem Einkommen werden dadurch eine schlechtere medizinische Versorgung haben als Menschen, die die Zuzahlungen und Medikamentenkosten aus ihrem eigenen Einkommen aufbringen können.
Die undiagnostizierten Lupus-Betroffenen werden es in Zukunft aufgrund der Praxisgebühren vermutlich noch schwerer haben, eine adäquate medizinische Betreuung und Diagnosestellung zu erlangen.
Weitere Hinweise zum Gesundheitswesen finden Sie hier:
Kollagenose-Archiv im Internet: Informationen zum Gesundheitswesen http://www.kollagenose.de/gesundheitswesen.htm
Weitere Seiten der Lupus-Erythematodes-Selbsthilfegruppe Darmstadt:
Startseite http://www.lupus-darmstadt.de
Berichte http://www.lupus-darmstadt.de/berichte.htm
Geschichte - Überblick über die bisherigen Aktivitäten http://www.lupus-darmstadt.de/aktiv.htm
Informationsmaterial http://www.lupus-darmstadt.de/info.htm
Adressen LE-Arbeitskreis Hessen http://www.lupus-darmstadt.de/arbeitskreis.htm
Musterseite zum Gestalten von Internetseiten für Selbsthilfegruppen http://www.lupus-darmstadt.de/schema.htm
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