Rheuma-Liga Hessen e. V.
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Die Gesundheitsreform - Tipps und Hinweise


Überweisungen:

- Bei der erstmaligen Konsultation eines Vertragsarztes, Vertragspsychotherapeuten und Vertragszahnarztes fällt eine Praxisgebühr von jeweils 10 Euro an. Auch beim Augenarzt wird eine Praxisgebühr von 10 Euro fällig, wenn keine Überweisung vorliegt. Ebenso ist beim Frauenarzt eine Praxisgebühr zu zahlen, wenn keine Überweisung vorliegt. Ausnahme: Bei der jährlichen Vorsorgeuntersuchung entfällt die Praxisgebühr und es ist auch keine Überweisung erforderlich.

- Beim Psychotherapeuten fällt in jedem Fall pro Quartal die Praxisgebühr von 10 Euro an. Wurde beim Psychotherapeuten bereits die Praxisgebühr bezahlt und sollen die Beschwerden körperlich bei einem Arzt abgeklärt werden, wird nicht nochmal eine Gebühr fällig.

- Beim Zahnarzt ist für eine einmalige jährliche Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr zu zahlen. Geht man öfter zum Zahnarzt, wird pro Quartal die Praxisgebühr von 10 Euro fällig. Überweisungen zum Zahnarzt können von anderen Ärzten NICHT ausgestellt werden.

- Auch beim Notdienst muss in jedem Fall pro Quartal eine Gebühr von 10 Euro bezahlt werden, http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=16710. Erneut eine patientenunfreundliche Regelung!

- Generell fällt bei Vorsorgeuntersuchungen und bei Impfungen keine Praxisgebühr an. Nähere Informationen dazu, welche Vorsorgeuntersuchungen ohne Praxisgebühr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, finden Sie hier
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/vorsorge/index.html?param=gl

BMG: Früherkennung - Vorsorge. Welche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sind empfohlen und werden von den gesetzlichen Kassen getragen http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/tabellen/frueherkennung_vorsorge/index.html?param=gl

- Überweisungen zu weiteren Ärzten sind möglich vom Hausarzt (Allgemeinmediziner, hausärztlich tätiger Internist) und vom Facharzt. Umgekehrt kann auch der Facharzt zum Allgemeinmediziner überweisen. Nicht alle Fachärzte können jedoch zu allen anderen Ärzten Überweisungen ausstellen, z. B. nur ein Hautarzt in die Ambulanz einer Hautklinik. Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse.

Medikamente

- Eine Liste der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, in in Zukunft doch noch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen, finden Sie hier:
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz - AVWG: Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel http://www.die-gesundheitsreform.de/presse/pressethemen/avwg/pdf/liste_zuzahlungsbefreite_arzneimittel_suchfunktion.xls

- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente: magere Zeiten auch für Privatpatienten http://www.journalmed.de/newsview.php?id=17591

- "Kassen müssen OTC-Begleitmedikation bezahlen - Bundesausschuß erweitert Ausnahmen für rezeptfreie Arzneimittel, die bei schweren Krankheiten eingesetzt werden" http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/10/20/188a0701.asp?cat=

Gemeinsamer Bundesausschuss: OTC-Übersicht der verordnungsfähigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/17/

Erstattung von Tränenersatzflüssigkeit bei Sjögren-Syndrom:
- OTC-Liste 16.4.36 http://www.g-ba.de/downloads/38-254-17/AMR-OTC-2007-07-19.pdf
- http://www.rheuma-liga-bw.de/brosch/OTC-Sj%F6gren07.pdf
- http://www.rheuma-liga.de/uploads/0/newsletter/medikamenteauszug_aus_mobil.doc

- Kalziumpräparate dürfen zeitgleich zur Behandlung mit Kortison weiterhin auf Kassenkosten verordnet werden, allerdings nur bei einer voraussichtlichen Therapie von mindestens einem halben Jahr und einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent.

Zuzahlungen
Die Zuzahlungen pro verschreibungspflichtigem Medikament staffeln sich nach dem Preis des Medikaments:
Medikamentenpreise und Zuzahlungen

Medikamentenpreis

unter 50 Euro
zwischen 50 und 100 Euro
mehr als 100 Euro
Zuzahlung

5 Euro
10 Prozent des Medikamentenpreises
10 Euro


Medikamentenbeispiele

Präparat (Handelsname)

Decortin 1 mg N3
Decortin 5 mg N3
Decortin 20 mg N3
Quensyl N3
Resochin N3
Zytrim 50 mg N3
Imurek 50 mg N3
Methotrexat Lederle 10 mg N2
CellCept 500 mg N3
Sandimmun Optoral 50 mg N3
Preis

4.96 Euro
10.35 Euro
40.84 Euro
28.56 Euro
23.30 Euro
105.94 Euro
120.45 Euro
114.57 Euro
664.92 Euro
400.81 Euro
Zuzahlung

5 Euro
5 Euro
5 Euro
5 Euro
5 Euro
10 Euro
10 Euro
10 Euro
10 Euro
10 Euro


Hinweise:

Preisvergleich von Medikamenten z. B. über Medizinfuchs.de http://www.medizinfuchs.de/.

Zuzahlungen sparen z. B. über die Internetapotheke DocMorris http://www.docmorris.com.

Auch die Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten können ab 1.1.04 auf die Zuzahlungen angerechnet werden!

IKK - Hilfsmittelanbieter-Suche: Hier finden Sie Adressen von Anbietern auszahlungsfreier Hilfsmittel (z. B. Einlagen, Kompressionsstrümpfe) http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/service-und-beratung/hilfsmittelanbieter-suche/2294,templateId=renderTemplate,i=l.html


GKV: Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Bundesministerium für Gesundheit: Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel http://www.die-gesundheitsreform.de/presse/pressethemen/avwg/pdf/liste_zuzahlungsbefreite_arzneimittel.pdf

Befreiung von Zuzahlungen

- Schwerwiegend chronisch kranke Personen müssen Zuzahlungen nur bis zu 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens leisten. Ansonsten gilt eine Obergrenze von 2 Prozent. Die neue Definition einer "schwerwiegenden chronischen Erkrankung" lesen Sie hier http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/8/ .
Offenbar fallen z. B. diejenigen Lupus-Betroffenen darunter, die z. B.
  • einen Grad der Schwerbehinderung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 oder mehr haben,
  • eine Basistherapie bekommen und mindestens einmal im Quartal zum Arzt gehen,

  • andere chronische Erkrankungen haben, wegen der sie in kontinuierlicher ärztlicher Behandlung sind (mindestens einmal im Quartal beim Arzt).

- Der Versicherte kann bei seiner Krankenkasse ein Formular anfordern, auf dem dann sein behandelnder Arzt (z. B. Hausarzt, Rheumatologe) das Vorliegen einer chronischen Krankheit bestätigt.

- Die persönliche Obergrenze für Zuzahlungen können Sie sich selbst schon jetzt ausrechnen, indem Sie von Ihrem diesjährigen steuerpflichtigen Bruttoeinkommen ein oder zwei Prozent ausrechnen. Bei einem Jahres-Bruttoeinkommen von 20.000 Euro sind ein Prozent zum Beispiel 200 Euro, bei 40.000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen 400 Euro. Für Ehepartner und Kinder gibt es Freibeträge, die zusätzlich in Abzug gebracht werden können.

- Alle Praxisgebühren und Zuzahlungen sollte man sich ab 1.1.2004 quittieren lassen (z. B. in der Apotheke beim Abholen eines Medikaments den Kassenbon) und sammeln.

- Die Kosten für nicht vom Arzt auf Rezept verordnete Medikamente werden NICHT auf die Zuzahlungen angerechnet!

- Wenn Sie schon jetzt absehen können, dass Sie mehr als ein Prozent (chronisch Kranke)/zwei Prozent (übrige Patienten) an Praxisgebühren und Zuzahlungen leisten müssen, können Sie den Betrag an Eigenbeteiligung schon jetzt an Ihre Krankenkasse überweisen und brauchen sich dann um weitere Kosten für Überweisungen und Zuzahlungen nicht mehr zu sorgen. Schicken Sie dazu erst die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung über das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung an die Krankenkasse und bitten Sie um Mitteilung der Höhe der Belastungsgrenze. Dann überweisen Sie der Krankenkasse diesen Betrag, gemindert um Ihre bisherigen Zuzahlungen. Anschließend schicken Sie Ihre Zuzahlungsquittungen und den Überweisungsbeleg an die Krankenkasse und bitten um Ausstellung des Befreiungsausweises. Leider wird hierzulande gerne Geld für Verwaltungsvorgänge vergeudet und die Bürokratie immer komplizierter.

- In jedem weiteren Jahr muss ein neuer Befreiungsausweis beantragt werden.

Fahrten zum Arzt

Kasse zahlt für wöchentliche Fahrt zum Arzt: BSG verwirft überhöhte Anforderungen der Krankenkassen / AOK Rheinland-Pfalz erstattete Kosten nur noch in Ausnahmefällen http://www.aerztezeitung.de/suchen/default.aspx?query=kasse+zahlt&sid=518174


Steuererklärung: außergewöhnliche Belastungen

NOCH können wir Medikamenten- und Behandlungskosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anrechnen lassen. Deswegen sollten alle entsprechenden Quittungen gesammelt werden.


Weitere Hinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen und dem Gesundheitswesen finden Sie hier:

Bundesministerium für Gesundheit: Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz - AVWG http://www.die-gesundheitsreform.de/presse/pressethemen/avwg/index.html

Bundesministerium für Gesundheit: Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2006 http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/pdf/eckpunkte_gesundheitsreform_2006_tabelle.pdf

BMGS: Das ändert sich zum 1. Januar 2006 im Gesundheitsbereich http://www.bmgs.bund.de/cln_041/nn_600164/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse-BMG-4-2005/PM-16-12-05,param=.html

Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen: Transportrichtlinien http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs5/pm/2004-01-22-gba-PM3.pdf (Pressmitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=33).

Die neuen Zuzahlungs-Regeln in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1.1.2004 http://www.urbs.de/zahlen/change.htm?soz3.htm

Problempunkte der Gesundheitsreform

Was einem Bürger an Eigenbeteiligung abverlangt werden darf, sollte sich nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nicht nach seiner Erkrankung richten. Bei der gegenwärtigen Gesundheitsreform werden chronisch Kranke, die ohnehin durch ihre Krankheit im Berufsleben Nachteile haben, noch zusätzlich belastet.

Lupus-Patienten mit geringem Einkommen werden so möglicherweise

  • Arztbesuche wegen der Praxisgebühr vermeiden,


  • Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente wegen der Zuzahlungen nicht einlösen,


  • Notwendige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente, wie etwa Kalziumpräparate zur Vorbeugung von Osteoporose bei einer Dauerbehandlung mit Kortison, nicht mehr kaufen, weil sie sie nicht bezahlen können,


  • Fahrten zum Arzt vermeiden, wenn sie gehbehindert sind und kein Auto haben bzw. niemanden haben, der sie fährt,


  • Heilbehandlungen wie z. B. Krankengymnastik sich nicht mehr verordnen lassen, weil sie die Zuzahlungen nicht bezahlen können.
Chronisch Kranke mit geringem Einkommen werden dadurch eine schlechtere medizinische Versorgung haben als Menschen, die die Zuzahlungen und Medikamentenkosten aus ihrem eigenen Einkommen aufbringen können.

Die undiagnostizierten Lupus-Betroffenen werden es in Zukunft aufgrund der Praxisgebühren vermutlich noch schwerer haben, eine adäquate medizinische Betreuung und Diagnosestellung zu erlangen.


Weitere Hinweise zum Gesundheitswesen finden Sie hier:
Kollagenose-Archiv im Internet: Informationen zum Gesundheitswesen http://www.kollagenose.de/gesundheitswesen.htm




Weitere Seiten der Lupus-Erythematodes-Selbsthilfegruppe Darmstadt:

Startseite http://www.lupus-darmstadt.de
Berichte http://www.lupus-darmstadt.de/berichte.htm
Geschichte - Überblick über die bisherigen Aktivitäten http://www.lupus-darmstadt.de/aktiv.htm
Informationsmaterial http://www.lupus-darmstadt.de/info.htm
Adressen LE-Arbeitskreis Hessen http://www.lupus-darmstadt.de/arbeitskreis.htm
Musterseite zum Gestalten von Internetseiten für Selbsthilfegruppen http://www.lupus-darmstadt.de/schema.htm


(Diese Seite wurde am 25.1.2011 aktualisiert.)


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